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Washingtoner Artenschutzgesetz

Washingtoner Artenschutzgesetz

Die Menschheit ist gerade dabei, Arten 1000- bis 10.000-mal schneller auszulöschen, als dies bislang durch den natürlichen Prozess der Evolution geschah. Beängstigend sind die Fakten, die die Internationale Liste gefährdeter Arten(IUCN 2000) liefert: Die verschiedenen Gefährdungskategorien enthalten inzwischen 24 Prozent aller Säugetiere, zwölf Prozent der Vogelarten und sogar 48 Prozent aller untersuchten Pflanzenarten.

 


 

30 Milliarden Dollar Umsatz beim Handel mit Tieren

Für den Artenschwund sind die mehr als sechs Milliarden Menschen verantwortlich. Sie benötigen immer mehr Lebensraum, verändern ihn radikal nach ihren Vorstellungen: In den vergangenen hundert Jahren wurde die Hälfte aller Tropenwälder abgeholzt, die Hälfte der Sümpfe trocken gelegt.

 Aber auch durch den Handel mit seltenen Tieren und Pflanzen sind manche Arten schon ausradiert worden. Rund 30 Milliarden Dollar werden pro Jahr international umgesetzt, ein Drittel davon illegal. Um dem entgegenzuwirken, wurde zum Beispiel 1973 das Washingtoner Artenschutzabkommen verabschiedet, das das internationale Geschäft mit den seltenen Kreaturen zu deren Schutz regeln soll.

Kann es noch ein Happy End in diesem Drama geben? Bleibt wirklich nur der Versuch, in Zoos gezüchtete Tiere wieder auszuwildern? "Das kann nur das Mittel der letzten Wahl sein", meint Roland Melisch, Artenschutzexperte beim WWF in Deutschland. "Es ist sinnvoller, schon ganz früh damit anzufangen, die Artenvielfalt in der Wildnis zu erhalten."

Um erfolgreich gegen das Aussterben einer Art vorgehen zu können, müsse man den verbliebenen Bestand und ihre Bedrohung kennen. Beim Kampf um die Tiger in Asien zum Beispiel sei der Kontakt zu Bauern und Jägern wichtig, die die große Raubkatze töten, weil sie ihre Tiere reißt. "Und man muss der Wilderei und dem Raubbau an Wäldern und Meeren ökonomische Alternativen entgegensetzen", fordert Melisch.

Letztlich musst der Mensch wohl überzeugt werden, dass er ein Teil der Natur ist und die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten als Mitgeschöpfe achtet und oft sogar braucht: als Lieferanten von Nahrung, Kleidung, Schmuck oder wichtigen medizinischen Substanzen - unter Einhaltung des ökologischen Gleichgewichts. Sonst würde der mahnende legendäre Film von Bernhard Grzimek unweigerlich zur Realität werden: "Kein Platz für wilde Tiere."

 


Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES

(Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen )

Jährlich werden Millionen von Pflanzen und Tieren weltweit gehandelt. Der Handel ist divers und umfasst neben lebenden Tieren und Pflanzen auch Teile und Erzeugnisse aus diesen Arten (u.a. Nahrungsmittel, Lederwaren, Musikinstrumente, Holz, Touristensouvenirs, Medizin).

Der Grad der Gefährdung der einzelnen Tier- und Pflanzenarten ist unterschiedlich. Häufig spielen viele Gefährdungsursachen zusammen, wie beispielsweise die Lebensraumzerstörung durch Zersiedelung, intensive Land- und Forstwirtschaft, Verschmutzung, Einsatz von Pestiziden. Viele Arten sind jedoch auch durch den massiven internationalen Handel stark gefährdet. Elefanten, Tiger, Nashörner, Krokodile, Riesenschlangen, Fleckenkatzen und bestimmte Orchideen und Kakteen stehen daher kurz vor der Ausrottung.

Gerade dem internationalen Handel, kann nur mit internationalen Abkommen begegnet werden. Ziel von CITES ist es daher, zu gewährleisten, dass der internationale Handel das Überleben von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten nicht gefährdet. So regelt CITES – die Abkürzung steht für „Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora“ - den internationalen Handel mit über 5000 gefährdeten Tier- und über 25.000 gefährdeten Pflanzenarten. In Österreich ist das Übereinkommen seit 1982 in Kraft. 1995 mit dem Beitritt Österreichs zur EU traten die in Teilbereichen strengeren EU-Verordnungen in Kraft.

Der Schutzstatus der einzelnen Arten hängt vom Gefährdungsgrad ab, der sich wiederum in der Aufnahme dieser Art in einen von drei Cites-Anhänge bzw. einen von vier Anhängen der entsprechenden EU-Verordnung widerspiegelt. Die Handelsbeschränkungen reichen von Ein- und Ausfuhrverboten über die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs mittels Dokumenten und Bescheinigungen.

Die mittlerweile fast 160 weltweiten Vertragsstaaten verpflichten sich, den Handel mit diesen Arten und deren Haltung zu kontrollieren, wobei die Kontrolle an den EU-Außengrenzen (z.B. Flughafen Salzburg) durch die Zollbehörden erfolgt. Illegal eingeführte Tiere, Pflanzen oder Produkte werden vom Zoll beschlagnahmt. Auch Geld- und Freiheitsstrafen sind vorgesehen.

Als wissenschaftliche Behörde zur Erstellung entsprechender Gutachten fungieren die Naturschutzabteilungen der einzelnen Bundesländer, die auch Auskünfte über die in den jeweiligen CITES-Anhängen erfassten Arten erteilen.

Die Beschränkungen dieses internationalen Handelsabkommens gelten übrigens auch für touristische Reisen! Auch wenn von bestimmten Arten große Mengen angeboten werden, bedeutet das noch nicht zwangsläufig, dass diese Arten nicht gefährdet sind – gerade der Handel im großen Stil bedroht viele Arten sehr stark.

Auch wenn die Tiere oder Pflanzen bereits tot und zu Souvenirs verarbeitet sind, machen Sie sich durch einen Kauf mitverantwortlich am Rückgang dieser Art. Denn die Angebote verschwinden erst, wenn die Nachfrage nachlässt. So trägt jeder Kauf dazu bei, dass der Abnehmerkreis für diese Waren bestehen bleibt.

Genauere Informationen zum Washingtoner Artenschutzabkommen bekommen Sie auf der offiziellen homepage von CITES , beim Bundesministerium sowie in der Naturschutzabteilung.


 

Geschichte

Es trat für die ersten Mitgliedsländer am 1. Juli 1975 in Kraft. Das erste Land aus der EG, das das Abkommen ratifizierte, war 1976 die Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen gilt inzwischen für 164 Staaten. Für die Europäische Gemeinschaft bestehen wegen des Binnenmarktes verschärfte Richtlinien zur Durchsetzung des Abkommens.

Das internationale Abkommen regelt den Handel mit gefährdeten Tieren und Pflanzen sowie den aus ihnen produzierten Erzeugnissen. Dem Abkommen sind drei Listen der vom Aussterben bedrohten oder gefährdeten Arten beigelegt.

Regelungsgehalt

Das Übereinkommen verbietet unter anderem den Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten. Die Ein- und Ausfuhr wird unter eine scharfe Kontrolle gestellt. Auch der Handel mit präparierten ("ausgestopften") Tieren wird untersagt. Das Übereinkommen gilt ebenso für Produkte geschützter Tiere wie Elfenbein, Kaviar, Schildpatt.

Sicherstellungen

Die Sicherstellungen erfolgen in der Regel durch den Zoll (in Deutschland durch die Bundeszollverwaltung). Hauptbeschlagnahmegut sind bei Pflanzen Kakteen und Orchideen, bei Tieren Schnecken, Muscheln, Reptilien und Korallen.

Vollzug

Der Vollzug des Abkommens erfolgt in Deutschland in der Regel durch das Bundesamt für Naturschutz, in Österreich durch das Umweltministerium (genaue Bezeichnung derzeit Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) und in der Schweiz durch das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) und das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW).

Anhänge

Das Abkommen enthält drei Anhänge:

  • Anhang I: Er listet die unmittelbar bedrohten Arten auf und verbietet den Handel mit diesen.
  • Anhang II: Hier sind überall schutzbedürftige Arten aufgeführt; es sind Aus- und Einfuhrgenehmigungen sowie der Nachweis über die Unschädlichkeit für den Bestand notwendig.
  • Anhang III: Dieser enthält alle Tier- und Pflanzenarten, für die in einzelnen Ländern besondere Bestimmungen gelten.

 

 

 

 


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